Arbeitsstunden

Als einzige Verpflichtung müssen pro Jahr für den Verein Arbeitsstunden abgeleistet werden. Es gilt folgende Regelung:

  • Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr leisten 8 Arbeitsstunden.
  • Mitglieder, die am 1. Januar das 67. Lebensjahr vollendet haben, sind vom Arbeitsdienst befreit.

 

Die meisten Mitglieder empfinden dies als eine gute Möglichkeit des gemeinsamen Engagements für den Verein.

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde müssen ersatzweise 7,50 € gezahlt werden. Dieser Beitrag dient dazu, die Plätze gut instand zu halten. Ehrenvorsitzende und passive Mitglieder zahlen keine Arbeitsstunden.

Darüber hinaus sind Sie natürlich eingeladen sich an allen Vereinsaktivitäten zu beteiligen und sich zu engagieren. Bei der Durchführung der Gourmetmontage oder bei der Organisation der Vereins-turniere bis hin zu den Stadt- und Kreismeisterschaften sind engagierte Helfer stets willkommen.

Das Ganze steht hier auch etwas genauer.